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Das einfache Fachwerkgefüge des zweigeschossigen, traufständigen Hauses stammt aus dem 18. Jh. Die Gefache wurden 1935 nach norddeutscher Art mit sichtbaren Backsteinen ausgesetzt und in den Brüstungsfeldern geschnitzte Holzplatten mit Heilpflanzendarstellungen angebracht. Der über eine kleine Freitreppe zentral erschlossene langgezogene Bau wirkt dominierend im Straßenraum und ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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