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Das Eckgebäude zur Backhausgasse ist ein kleines zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus über einem Steinsockel mit Krüppelwalm und zweiläufiger Freitreppe. Unter dem Putz verbirgt sich ein ungestörter Fachwerkverband aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. Dies ist aus der Art der Fensteröffnungen und dem vorkragenden OG zu schließen. Wegen seiner Bedeutung im Straßenraum ist der Bau Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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