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Der stattliche Fachwerkbau mit schlichter konstruktiver Hölzeranordnung wird durch das Zwerchhaus und die geschweifte Außentreppe zentral betont. Im OG sind vertiefte Rauten in den Brüstungsfeldern. Seine Form resultiert aus dem Umbau eines älteren Hauses (datiert 1717). Das anschließende rundbogige steinerne Hoftor ist im Scheitel datiert 1570. Die guten Proportionen des Baus sowie die handwerklichen und künstlerischen Details heben ihn als Kulturdenkmal aus seiner Umgebung heraus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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