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Man nimmt an, dass die erste Befestigung der Stadt 1295 nach Erlangung der Stadtrechte entstand. 1445 Erneuerung der Wehranlagen, bei der die Mauern und Türme zum größten Teil neu erbaut wurden. Von der Ringmauer bis zur Höhe des Wehrganges sind noch ca. 75% erhalten. Sie wurde ursprünglich von sieben quadratischen Flankierungstürmen verstärkt. Der Hexenturm und der Breschturm sind hiervon noch als Schalentürme gut erhalten.
An der Durchgangsstraße (Fahrstraße) befand sich im Süden und Norden jeweils ein Tor mit vorgelagerter Zwingermauer. Der dritte Durchlass war der Zugang zum Schloss. Der Hexenturm ist mit einem Zeltdach überdeckt und beherbergt den ehemaligen Gefängnisraum; in einer Nische befand sich der Prangerstein. Die Befestigungsmauer mit den dazugehörenden Türmen ist in ihrer Gesamtheit Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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