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An der südwestlichen Gemarkungsgrenze liegt die ehemalige Ziegelhütte, heute ein Bauernhof. In einer offenen Scheune ist der alte Brennofen aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. noch komplett erhalten. Eine weitere Scheune mit massivem Stall und Kellerteil zeigt im Rundbogen des Kellereinganges die Datierung 1827. Das Fachwerk des in der gleichen Zeit als Doppelhaus errichteten Wohnhauses freigelegt, bei einigen Fenstereinbauten etwas im Gefüge gestört. Das Anwesen ist das einzige Beispiel einer Ziegelhütte des frühen 19. Jhs. in diesem Bereich und daher für die Geschichte der Ziegelbrennereien und für die Ortsgeschichte von großer Bedeutung; deshalb Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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