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Das zweigeschossige, giebelständige Bauernhaus ist ein gut erhaltener Bautyp der Fachwerkhäuser des Ortes. Es zeigt einen schlichten Fachwerkverband mit starken Hölzern, Eckstreben und Gegenstreben, wie es in der 2. Hälfte des 18. Jhs. in dieser Kulturlandschaft üblich war. Das traufseitige Rähm ist leicht profiliert. Seine Lage im Straßenraum, im Ensemble mit Schule und Kirche/Rathaus, unterstreicht seine städtebauliche Bedeutung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |