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Das historistische Gebäude riegelt nach Süden den Straßenraum der Kirchstraße ab. Auf einem Hausteinsockelgeschoss erhebt sich ein Fachwerkgeschoss mit steilem Giebelfeld mit qualitätvollem, symmetrisch gegliedertem Zierfachwerk. Kunstvolle Eingangslaube, über Eck mit flachen Bögen geschlossen. Hier Datierung 1909 sowie auch in der bemerkenswerten Wetterfahne. Der Bau ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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