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Das schmale zweigeschossige Fachwerkhaus an einer Straßeneinmündung zeigt ein schönes Fachwerk aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. An der Giebelseite im OG Halbe Mann-Figuren an den Eckpfosten, schöne konkav geschwungene Streben an der Traufseite. Seine Bedeutung für das Straßenbild macht den Bau zum Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |