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Von den drei Mühlenanlagen am Ortsausgang ist die Grünewaldmühle besonders hervorzuheben. In der guterhaltenen Hofanlage mit Bauten verschiedener Epochen ist das Wohnhaus von besonderer baukünstlerischer Qualität: zweigeschossiges, dreizonig gegliedertes Fachwerk der 1. Hälfte des 18. Jhs., regelmäßige Fassade mit Streben. Betonung des Mitteleingangs durch Andreaskreuz im darüberliegenden Brüstungsfeld. Über der Tür ein Wappen. Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |