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Als Eingang zur Mühlenanlage Nr. 5 und 7 ist ein schönes rundbogig geschlossenes Steintor mit Handpforte erhalten. Im Scheitel der profilierten Sandsteinbögen jeweils das Mühlrad und die Datierung 1802. Das massive Steintor ist in Harreshausen einzigartig und erinnert an den Reichtum der ehem. Mühlenanlagen, es ist ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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