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Traufständiges, zweigeschossiges Bauernhaus mit Toranbau, 1. Hälfte 18. Jh. Das EG bekam im 19. Jh. eine massive Straßenfront mit Sandsteinfenstergewänden. In Hof und Tordurchfahrt ist das einfache Fachwerk mit Streben und Gegenstreben erkennbar, leicht profilierte Giebelschwelle. Original bleiverglaste Fenster im OG und zum Hof. Die vollständig erhaltene Hofreite ist aus geshichtlichen Gründen in ihrer Gesamtheit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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