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Der Fachwerkverband des zweigeschossigen giebelständigen Hauses zeigt Formen des 17. Jhs.: stark profilierte Schwellen, Füllholz und Giebelschwelle, übereinanderstehende Mann-Formen und profilierte Rauten im Brüstungsfeld. Die baukünstlerische Qualität des reichen Fachwerks macht das Haus zum Kulturdenkmal. Das hohe Holztor mit schmalem Satteldach, 19. Jh., ursprünglicher straßenseitiger Abschluss der Hofreiten, ist als Sachteil ebenfalls schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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