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Zweigeschossiger Bau auf rechteckigem Grundriss mit massivem EG und einem OG in dem anspruchslosen Fachwerk des 18. Jhs. Die korbbogig geschlossene Einfahrt zum ehem. Spritzenraum trägt im Scheitel die Jahreszahl 1785. Der Bau bestimmt das Straßenbild durch das massive EG und das flache Walmdach. Wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und seiner städtebaulichen Lage ist der Bau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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