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Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm gehört zu den ortstypischen giebelständigen Häusern der Zeit um 1800. Die verschindelte Giebelseite ist im EG massiv. An der Traufseite ist einfaches Fachwerk mit geschosshohen Streben erkennbar. In unmittelbarer Nähe zur Kirche prägt der Bau das Straßenbild und ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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