Sandstraße 2, Einfriedigung, Zustand 12/2019 (Foto: Sonaj Bonin, LfD)
Sandstraße 2
Sandstraße 2
Sandstraße 2
Sandstraße 2
Sandstraße 2, Portal an der Schulstraße, Zustand 2018 (Foto: Sandra Kress, Lfd)
Sandstraße 2, ehemaliges Jagdschlösschen, Zustand 12/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Babenhausen
Harreshausen
  • Sandstraße 2
  • Im Ort
Ehemaliges Jagdschlösschen mit Einfriedung und Grünfläche
Flur: 1
Flurstück: 31/1, 591

Der quadratische Barockbau mit Mansarddach (1722-23) gehörte zum Hanauischen Jagdzeughaus, das über eine gerade Allee mit dem Schloss Babenhausen verbunden war. Äußerlich weitgehend erhalten, ist der Bau innen stark verändert. Der große rechteckige (teils bebaute) Garten ist nur noch im Grundriss ablesbar. Die Reste der verbleibenden Umfassungsmauern gehören zur Sachgesamtheit. Als expontiertes Einzelbauwerk für Ortsbild und Landschaft Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.

Die zwei aufwändig gestalteten Toreinfassungen sind in rotem Sandstein gefertigt und zeigen eine rechteckige Grundform mit Rahmung an drei Seiten. Die innere, der Durchgangsöffnung zugewandte Seite ist in floralen Formen aufgelöst und zeigt über einem als Volutenschnecke geformten Fuß ein gerades Mittelteil und darauf aufsitzend ein Schneckenprofil, das nach unten in geschwungener Blattornamentik ausläuft. Der Außenseite zugewandt zeigt sich das aus dem äußeren Schneckenbogen herausgearbeitete Profil eines Mannes. Die ungewöhnlich gestalteten, mäßig hohen Steine sind im Zusammenhang mit dem ehemaligen Jagdschlösschen und der zugehörigen Gartenanlage zu sehen und sind aus geschichtlichen sowie künstlerischen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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