Grabstein von 1817
Grabstein Johann Heinrich Kaemerer von 1803, ursprünglicher Zustand mit Vase
Friedhof, Am Trieb, Ansicht von Süden, Zustand 12/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Friedhofsmauer Am Trieb nach Norden, Zustand 12/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Friedhofsmauer Am Trieb nach Osten, Zustand 12/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Historische Grabsteine an der Nordmauer, Zustand 12/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Friedhofsmauer Am Trieb nach Südosten, Zustand 12/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Historische Grabsteine an der Nordmauer
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Babenhausen
Harreshausen
  • Die Schießäcker beim Kirchhof (Am Trieb)
Friedhof
Flur: 4
Flurstück: 60

Auf dem alten Teil des Friedhofes an der nördlichen Mauer sind 22 Sandsteingrabplatten aus dem 19. Jh. aufgestellt, deren Grundform eine Rechteckplatte mit Dreiecksgiebel ist. An der westlichen Mauer neben dem Eingang zwei weitere historische Grabsteine; der von Johann Heinrich Kaemerer, 1803; auf rechteckigem Sockel mit profilierter Abdeckplatte ehemals eine Vase (Vase ist abhanden gekommen). Der andere Grabstein von 1817, Sandsteinplatte mit segmentbogenartiger Kopfverzierung. Die Grabsteine sind Kulturdenkmale aus künstlerischen Gründen. Der gesamte alte Teil des Friedhofes mit der Umfassungsmauer ist aus geschichtlichen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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