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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalm um 1800 mit großer Bedeutung für das Straßenbild. Der einfache Fachwerkverband mit geschosshohen Streben, starken Eckpfosten ist noch gut erhalten. Der ehemals vorhandene wilde Weinbewuchs war charakteristisch für das gesamte Dorfbild. Als herausragender Bestandteil des historischen Ensembles ist der Bau Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |