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Das zweigeschossige Haus ist Bestandteil einer geschlossenen Hofreite an der Südecke eines kleinen Platzes (ehem. Rathausplatz). Fachwerk noch 17. Jh. mit starken Hölzern, geschosshohen Streben und Mann-Formen im Giebelfeld. Das EG an der Straße und im hinteren Teil der Traufseite massiv erneuert. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |