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Das zweigeschossige Haus mit einseitigem Krüppelwalm wirkt als Eckgebäude raumprägend im ehem. Rathausplatz. Sein einfach konstruktives Fachwerk an der Traufseite zeigt eine schöne Gebälkzone mit profilierter, eingekerbter Schwelle, profilierten Balkenköpfen und Einschieblingen (18. Jh.). Erneuerung der Giebelseite in Klinker um 1900. Der Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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