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Das kleine zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm zeigt an der Traufseite ein ungestörtes Fachwerk des 18. Jhs. mit geschosshohen Streben, profilierter Schwelle und starken Hölzern. Giebelseite im OG verputzt; hier ist das gleiche Fachwerk zu vermuten; EG massiv erneuert. Der Bau ist durch seine vorspringende Lage raumprägend und als bedeutender Bestandteil des historischen Ensembles Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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