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Das traufständige zweigeschossige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm erhält seine Bedeutung durch seine Lage (gegenüber der Einmündung der Hofstraße), den Fachwerkverband des 18. Jhs. (profilierte Gebälkzone) und die Gestaltung der Traufseite in der Fassung des 19. Jhs. (verzierte Fenstereinfassungen, profilierte Traufe). Das Haus ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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