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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit Schmuckfachwerk der 1. Hälfte des 18. Jhs., eine auffällig gestaltete Gebälkzone (profilierte Schwelle, Balkenköpfe, Einkerbungen und Einschieblinge), Halbe Mann-Formen an den Eckpfosten und Andreaskreuze im Giebelfeld. Der Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |