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Trotz einiger Veränderungen stellt das zweigeschossige giebelständige Fachwerkhaus eine Besonderheit im historischen Ensemble dar. Seine Fachwerkkonstruktion geht zurück auf die Zeit vor 1700, noch ersichtlich an der Traufseite (weit geschwungene, geschosshohe Streben). An der Giebelseite Bestandteile des 18. Jhs. (profilierte Gebälkzone). Die Erdgeschossfassade um 1900 massiv erneuert. Als herausragender Bestandteil der Straße Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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