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Als weiterer herausragender Bau in der Straße ist das zweigeschossige giebelständige Haus mit ungestörtem Fachwerkverband der 1. Hälfte des 18. Jhs. anzusehen. Schöne Profilierung an der Giebelseite und aufwendig gestaltete Gebälkzone zeichnen es aus. Als wichtiger Bestandteil steht es in der Abfolge giebelständiger, jeweils leicht zurückspringender Bauten und ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |