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Die Giebel- und nordöstliche Trauffassade des zweigeschossigen giebelständigen Hauses lassen noch die Wertigkeit des ansonsten veränderten Fachwerkbaus im Ensemble erkennen. Eine schön profilierte Gebälkzone, der Verband mit geschosshohen Streben aus starken Hölzern und Gegenstreben sowie Stichbogenfenster sind Qualitätsmerkmale. Auf der oberen Schwelle datiert 1791. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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