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Der giebelständige, zweigeschossige Bau zeigt an der Traufseite ein weitgehend guterhaltenes Fachwerk des frühen 18. Jhs. mit der für den Ort typisch gestalteten Gebälkzone (profilierte Schwelle und Balkenköpfe sowie Einschieblinge). Unter der Verschindelung der Giebelfassade ist ein ähnlich qualitätvolles Fachwerk zu vermuten. Der Bau hebt sich von den übrigen Bauten des historischen Ensembles ab und ist deshalb Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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