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Das verschindelte, zweigeschossige giebelständige Haus wurde 1735 erbaut. Das überkragende OG sowie die weitgehend unveränderten Fensteröffnungen lassen unter der Verschindelung ein ähnliches ungestörtes Fachwerk mit gestalteter Balkenzone vermuten wie beim Nachbarhaus. Als Bestandteil des historischen Ensembles hat der Bau eine herausragende städtebauliche Bedeutung und ist Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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