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Voluminöses zweigeschossiges Fachwerkhaus am Ortseingang mit weitgehend ungestörtem Schmuckfachwerk der Zeit um 1700. Auffallend gestaltete Balkenzone mit Einkerbungen und Profilierungen sowie die geschnitzten Eckpfosten mit Tau- und Würfelmotiven. Scheune, erste Hälfte 18. Jh., in einfachem konstruktiven Fachwerk und originalem Scheunentorbeschlag. Sie ist zusammen mit dem Haus als Sachgesamtheit Kulturdenkmal aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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