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Trotz einiger Veränderungen erkennt man im OG und im Giebelfeld des zweigeschossigen Hauses qualitätvolles Fachwerk der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit Streben und Gegenstreben, Andreaskreuzen und ungewöhnlich enggestellten Hölzern in den Brüstungsfeldern. Diese Merkmale heben das Haus aus dem historischen Ensemble hervor. OG und Giebelfeld sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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