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Das kleine zweigeschossige Haus mit Krüppelwalm ragt in den Straßenraum und zeigt an der Traufseite ein einfaches Fachwerk des 18. Jhs. mit geschweiften geschosshohen Streben. An der Giebelseite ist der Bau verschindelt und im EG massiv erneuert. Wegen seiner Bedeutung im Straßenraum ist der Bau aus städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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