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Das Eckhaus zur Rodgaustraße stammt noch aus dem 17. Jh. Der zweigeschossige Fachwerkbau mit Krüppelwalm hat starke Hölzer, Mann-Figuren im OG, stark profilierte Schwelle und eingekerbte Füllhölzer in der Gebälkzone. An der Giebelseite wurde das EG massiv erneuert. Unter dem Verputz des OG ist ein ähnlich qualitätvolles Fachwerk zu vermuten. An dieser räumlich exponierten Stelle ist der Bau Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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