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Das zweigeschossige Bauernhaus mit beidseitigem Krüppelwalm liegt am Ende einer Sackgasse. Es zeigt im OG und an der Giebelseite ein regelmäßiges Fachwerkgefüge des frühen 19. Jhs. Auffallend sind die Eckstreben mit den bis zum Brüstungsriegel heruntergezogenen Kopfstreben. Über der Tür im stehenden Brüstungsholz Datierung 1820 in ovalem Feld. Als Beispiel örtlicher Zimmermannskunst als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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