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Das voluminöse zweigeschossige, giebelständige Haus mit Krüppelwalm zeigt ein fast ungestörtes Fachwerk der 2. Hälfte des 18. Jhs. Neben der schön gestalteten Gebälkzone hat es an der Traufseite geschwungene, geschosshohe Streben. Der Bau prägt an dieser Stelle entscheidend das Straßenbild und wird zum unverzichtbaren Bestandteil des historischen Ensembles; er ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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