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Schlichter Massivbau der 2. Hälfte des 19. Jhs. mit Rundbogenfenstern im EG, einem umlaufenden Karnies und einem quadratischen Dachreiter mit spitzem Pyramidendach, der als Zeugnis des ehemaligen Gemeinwesens des Ortes Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen ist. Bemerkenswert ist die künstlerische Qualität des schmiedeeisernen Hoftores.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |