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Das langgestreckte, zweigeschossige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. zeigt einfaches Fachwerk mit Streben und schlichter Gebälkzone. Der Bau liegt am Eingang des historischen Ensembles und hat eine wichtige raumbildende Bedeutung für den Straßenzug; er ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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