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Bachstraße 1,2, 3-5
Ernst-Ludwig-Straße 5-15, 2-14
Hergershäuser Straße 11A, 11-17, 2-6, 14-32
Sachsenhäuser Straße 3-9, 2-8
Wacholdergasse 1-5, 2
Sickenhofen hat sich als unbefestigtes Haufendorf zwischen der Gersprenz im Norden und dem Richer Bach entwickelt. Da die Bachläufe einen natürlichen Schutz boten, waren keine Befestigungsbauwerke wie Wälle und Gräben oder ein Scheunenkranz notwendig. So ist es zu erklären, dass keine historische Bebauungsgrenze im Parzellenplan abzulesen ist. Die schmalen, langgestreckten Hofreiten haben sich an den Straßen angesiedelt mit überwiegend giebelständigen Wohnhäusern, so dass das Erscheinungsbild des historischen Ensembles vom inneren Straßenbild geprägt wird. Der Übergang zur Feldlage ist uneinheitlich. An der Hergershäuser Straße und an der Ernst-Ludwig-Straße sind von dem ehemals geschlossenen Ortsbild zwei große Strukturbereiche vorhanden. Fachwerkhäuser des 18. und 19. Jhs. mit rotgedeckten Satteldächern überwiegen. Der Wert der Gesamtanlage ist in ihrer Bedeutung für die Siedlungsgeschichte begründet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |