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Das klassizistische, zweigeschossige Gebäude auf fast quadratischem Grundriss ist mit seinem Zeltdach, den Sandsteingewänden und einem angesetzten Treppenhausvorsprung mit flachem Giebel erhaltungswürdig wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte. Es ist im Zusammenhang mit der Kirche und dem Rathaus zu sehen, die in der 1. Hälfte des 19. Jhs. als repräsentative öffentliche Gebäude der Gemeinde errichtet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |