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Das kombinierte Rat- und Schulhaus wurde als repräsentativer Steinbau 1870 gebaut. Zweizonig mit zentralem Treppenhaus, betont durch einen Dachreiter, hatte es auf der linken Seite im EG einen Spritzenraum mit rundbogiger Einfahrt und das Dorfgefängnis mit Wachraum. Im OG waren die Rathausräume und auf der rechten Seite die Schulräume. Als Bautyp ist dieses Haus im Kreisgebiet nur noch selten anzutreffen. Trotz einiger Veränderungen im EG ist seine ehemalige Funktion gut ablesbar. Kulturdenkmal aus bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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