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An der Stelle, wo die Hergershäuser Straße rechtwinklig auf die Ernst-Ludwig-Straße trifft, wurde 1829-31 vom Landbaumeister Georg Lerch eine massive Kirche errichtet. Der Einfluß Mollers ist unverkennbar. Die Einturmfassade mit hohem Turm und spitzem Helm, der gerade Chorschluss, die rundbogigen hohen Fenster und das Portal kennzeichnen das Äußere. Im Inneren ist der stattliche Saalbau flach gedeckt und hat eine umlaufende Empore auf Säulen. Die protestantische achsiale Anordnung von Kanzel, Altar und Orgel ist hier exakt eingehalten und betont die gute Raumwirkung. Die Kirche ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen. Ihre Bedeutung für das Ortsbild als exponiertes Bauwerk sowie ihre Lage im Straßenraum machen sie zudem zu einem Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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