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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm gehört zu den besterhaltenen Bauernhäusern des 18. Jhs. im Dorf, im Eckpfosten datiert 1732. Im OG noch ursprüngliche bleiverglaste Fenster. Wegen seines guten Erhaltungszustandes ist der Bau Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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