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Nordöstlich des Ortes in der Feldlage zwischen Sickenhofen und der Konfurter Mühle angelegt in der 1. Hälfte des 18. Jhs. 139 erhaltene Grabsteine von 1741 bis 1937. Einfriedungsmauer erhalten. Der Friedhof ist Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für die Religions- und Ortsgeschichte.
Eine ehemalige Synagoge befand sich vermutlich seit 1842 in der Wacholdergasse 3 unweit der Kirche, ist nach Umbauten heute aber nicht mehr als solche erkennbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |