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Das kleine zweigeschossige Haus mit Krüppelwalm hat im OG noch Fachwerk des ausgehenden 16. Jhs. vorzuweisen und ist 1598 erbaut. An der Einmündung der Bachgasse in die Alte Hauptstraße wirkt der Bau raumprägend. Er ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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