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Das Anwesen besteht aus einem zweigeschossigen massiven Haus aus zwei Bauepochen - 1846 und 1881 - sowie einem kleinen, ebenfalls steinernen Nebengebäude mit Laube. In diesem ist eine noch funktionsfähige Dorfschmiede untergebracht. Die Fassadengestaltung zeigt einfache Formen städtischer Architektur des 19. Jhs. mit Rundbogenfenstern im Giebel und umlaufendem Karnies. In der Straßenfassade der Schmiede sind diese Formen ebenfalls aufgenommen. Als alte Schmiede des Dorfes hat das Anwesen eine große Bedeutung für die Ortsgeschichte und ist deshalb Kulturdenkmal aus technischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |