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Der L-förmige, zweigeschossige Eckbau auf massivem EG wurde wohl 1633/34 erbaut und sollte dem Rentamtmann als Amtshaus dienen. Daher ist im Scheitel des schön profilierten Rundbogens das Wappen der Grafen zu Erbach zu sehen. Im OG einfaches Fachwerk mit Streben. Der Steinbogen ist aus künstlerischen und das Haus aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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