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Das eingeschossige giebelständige Bauernhaus, in Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteingewänden errichtet, stammt aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. Im Giebelfeld ist unter dem Putz ein regelmäßiges einfaches Fachwerk zu erwarten. Durch seine Lage an der Straße in direkter Beziehung zu Pfarrhaus und Kirche ist es von besonderer städtebaulicher Relevanz und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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