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Zweigeschossige voluminöse Villa im Landhausstil. Steiles gebrochenes Dach, stark konturierte Dachlandschaft. Treppenhaus vorgezogen, im Sockel Noppen- und Quadermauerwerk. Die Fenstergewände in Sandstein, wellenförmig ornamentiert. Zum Garten große Veranda mit gemauerten Bruchsteinsäulen, an drei Seiten Sandsteinkapitelle. Zur Giebelseite eingeschossiger fünfseitiger Erker. An Kapitellen und Sandsteingewänden wellenartige und geometrische Ornamente. Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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