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Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkhaus mit beidseitigem kleinem Krüppelwalm stammt aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. Es besitzt eine für den Ort herausragende schmuckvolle Giebelfassade mit phantasievollen Dekorformen (Rauten, viertelkreisförmige Streben, halbe Mann-Formen mit Gegenstreben und reich profilierte Balkenzone). Wegen dieser baukünstlerischen Qualitäten und seiner, auch durch die überdachte Toranlage, straßenbildprägenden städtebaulichen Bedeutung ist das Haus ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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