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Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Krüppelwalm, ehemals Wohnhaus einer Hofreite im 18. Jh. Um 1750 Umnutzung zum Schulhaus, 1902 Umbau zur heutigen Gestalt. Aus dieser Zeit sind die geschnittenen Zierleisten an Schwelle und Traufe und die profilierten Fenstereinfassungen. Die raumprägende Wirkung im Straßenbild verstärkt den Denkmalwert des für die Ortsgeschichte wichtigen Gebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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