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Das Eckgebäude zur Bachgasse prägt an dieser Stelle entscheidend den Straßenraum. Es zeigt an der Traufseite im OG und in den Giebelfeldern ein phantasievolles Fachwerk des 17. Jhs. mit dünnen Hölzern. Die übrigen Fachwerkteile wurden 1982 erneuert. Es ist Bestandteil einer geschlossenen Hofreite mit flach geschlossenem Tor. Städtebauliche und baukünstlerische Gründe sprechen für seine Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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