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Zur Erinnerung an eine Jagd des Franziskus Stefanus, des Gemahls der Maria Theresia, die 1746 zur gleichen Zeit wie die Kaiserwahl in Frankfurt - an deren Teilnahme Franziskus gehindert wurde - stattfand, ist an der Stelle, an der er einen Hirsch erlegte, ein barocker Sandstein aufgestellt worden. Er ist als geschichtliches Flurdenkmal zu erhalten (heute Kopie; Original im Rathaus).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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